Wichtiges einfach Organisiert.


SCHULSACHENLISTE 2025/26


Klasse 1a

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Klasse 2b

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Klasse 4

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Klasse 1b

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Klasse 3a

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Klasse 2a

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Klasse 3b

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Hausordnung

Damit das Zusammenleben klappt, brauchen wir ein paar Eckpunkte

1. Der Einlass wird allen SchülerInnen ab 07:45 Uhr gewährt. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die gesetzlich festgelegte Beaufsichtigung durch die LehrerInnen. 

In der Garderobe werden die Schuhe gewechselt. Hausschuhe sollten mit Namen versehen sein und nach Unterrichtsschluss im Patschensackerl aufbewahrt werden.

2. Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr.

Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sollten sich die SchülerInnen in den Klassen befinden, um sich auf den Unterricht vorzubereiten.

4. Unterrichtsfreie Zeit darf nicht ohne Aufsicht im Schulhaus verbracht werden.

5. Kleine Pausen verbringen die Kinder in den Klassen (Ausnahme: Toilettenbesuch).

6. Die „große Pause“ wird nach Möglichkeit im Freien verbracht. Die Kinder werden am Pausengelände durch LehrerInnen beaufsichtigt. Ohne Erlaubnis darf dieses von den Kindern nicht verlassen werden.

7. Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgebäudes ohne Begleitperson und Abmeldung beim Klassenlehrer nicht gestattet.

8. Das Fernbleiben vom Unterricht ist dem Klassenlehrer rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Die Formulare dazu für 1 bis 5 Tage oderfür mehr als 5 Tage.

9. Ein Tag kann durch den Klassenlehrer freigegeben werden. Bis zu einer Woche durch die Schulleitung. Darüber hinaus ist eine Genehmigung nur durch die Bildungsdirektion am Dienstweg über die Direktion der Schule möglich.

10. Der Nachmittagsunterricht beginnt laut Angabe am Stundenplan. Die Aufsicht beginnt am Nachmittag zu Unterrichtsbeginn und endet mit dem Unterrichtsschluss.

11. Die Kinder kommen pünktlich zu Unterrichtsbeginn!

12. Zu Unterrichtsschluss führen die LehrerInnen die Kinder in die Garderobe und entlassen diese am Schultor. Die Aufsichtspflicht der Schule endet mit dem Verlassen des Schulgebäudes.

13. Der Vorplatz und die Wegflächen um das Schulgebäude sind Gemeindegebiet und liegen nicht im Verantwortungsbereich der Schule. Ausnahme: Benützung dieser Flächen im Rahmen des Unterrichts und während der Pausen.

14. In den Klassen und am Pausengelände ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

15. Das Rauchen ist im gesamten Schulhaus verboten und darüber hinaus vor dem Schulhaus aus pädagogischer Sicht tunlichst zu vermeiden.

16. Die Benützung von elektronischen Spielen und Musikgeräten ist im Schulhaus verboten, Handys sind während des Unterrichts auszuschalten, ausgenommen davon ist deren pädagogischer Einsatz im Unterricht.

17. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden!

18. Es dürfen keine Fotos oder Filmaufnahmen im Schulbereich ohne Zustimmung der Betroffenen gemacht werden. Ausgenommen sind Schulveranstaltungen.


Fernbleiben vom Unterricht Formular für 1 bis 5 Tage

Sie müssen mit Ihrem Kind verreisen, zu einem Familienfest, etc.

 

Sollten Sie für Ihr Kind um Freistellung vom Unterricht für die Dauer von 1 bis 5 Tagen ansuchen wollen, geben Sie dieses Formular bitte rechtzeitig ausgefüllt und unterschrieben bei der Klassenlehrerin ab.


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Fernbleiben_vom_Unterricht_ab_5_Tage.pdf
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5082 Grödig

 

Tel.: +43(0) 6246 / 72158

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